3.3. Rekultivierung von Schlammabsetzbecken 
       (Tailings)

Als Tailing werden im Bergbau feinkörnige Rückstände aus der Aufbereitung von Erzen, die in Form von thixotropen Schlämmen vorliegen, bezeichnet.
Dieses mineralische Restmaterial wird, zumeist in der Nähe der Aufbereitungs-anlagen, in großen, durch Dämme getrennte, Becken gelagert.

Die Problematik bei dieser Form der Lagerung des Abfallmaterials besteht darin, dass die Schadstoffe, die im Erz fest gebunden waren, sich nunmehr als feinst gemahlenes Material auf der Erdoberfläche befinden und aufgrund dessen eine wesentlich höhere Mobilität – zum Beispiel durch Windverfrachtung - aufweisen können.

Bereits seit mehreren Jahren ist unser Partner in der CZ mit der Rekultivierung von mehreren tailings beauftragt. Dieses Projekt, das noch weit in die Zukunft reicht, wird durch die EU mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt.

Es ist ein dem Ingenieurbau zugeordnetes Projekt welches dem Bergrecht unterliegt. Die Rekultivierungsarbeiten haben den Zweck, die Gefahren für Umwelt und die Gesundheit der Menschen, die von diesen tailings ausgehen, dauerhaft zu beseitigen.

Für die technische Rekultivierung werden verschiedene Substrate und Materialien benötigt, wobei die Herstellung dieser Substrate nach einer genehmigten und zweckbestimmten Rezeptur durchgeführt wird. Alle bei der Rekultivierung verwendeten Substratprodukte sind zertifiziert.

Bei den unterschiedlichen Komponenten, aus welchen sich das Rekultivierungs-material zusammensetzt, handelt es sich auch um entsprechend geeignete und durch die zuständigen Behörden genehmigte Abfallarten. Diese Abfälle können organischen (z.B. Gummi) oder mineralischen Ursprungs sein (z.B. Gips, Gießereialtsand, Split), immer Abhängig davon, wo das aus diesen Abfällen hergestellte Substrat zum Einsatz kommt.

Aufgrund der kurz geschilderten Rahmenbedingungen sind wir in der Lage, unseren Kunden eine kostengünstige und weit in die Zukunft reichende Verwertungs-möglichkeit für bestimmte Abfallarten mit spezifischen Eigenschaften zu bieten.

Als geeignete Komponente bei der Herstellung der Rekultivierungssubstrate kommen die folgenden Abfallarten in Frage:

a) Alt- und Neugummi (Reifen, Transportbänder, Baggerketten)
b) Sande und mineralische Abfälle aus verschiedenen Verfahren
c) Aschen und Schlacken aus thermischen Prozessen

Alle, im Rahmen der Rekultivierung verwertbaren Abfälle müssen die Eluatgrenzwerte, welche durch die nationale Legislative (Anhang 2, Tabelle 2.1 Spalte IIa der VO 294/2005) festgelegt sind, einhalten und sofern sie nicht auf der „grünen Liste“ aufgeführt sind, muss ein aufwendiges Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

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Dr. rer.nat. Viktor Pirkl
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