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3.3. Rekultivierung von
Schlammabsetzbecken
(Tailings)
Als Tailing werden im Bergbau
feinkörnige Rückstände aus der
Aufbereitung von Erzen, die in Form von
thixotropen Schlämmen vorliegen,
bezeichnet.
Dieses mineralische Restmaterial wird,
zumeist in der Nähe der Aufbereitungs-anlagen,
in großen, durch Dämme getrennte, Becken
gelagert.
Die Problematik bei dieser Form der
Lagerung des Abfallmaterials besteht
darin, dass die Schadstoffe, die im Erz
fest gebunden waren, sich nunmehr als
feinst gemahlenes Material auf der
Erdoberfläche befinden und aufgrund
dessen eine wesentlich höhere Mobilität
– zum Beispiel durch Windverfrachtung -
aufweisen können.
Bereits seit mehreren Jahren ist unser
Partner in der CZ mit der Rekultivierung
von mehreren tailings beauftragt. Dieses
Projekt, das noch weit in die Zukunft
reicht, wird durch die EU mit
erheblichen finanziellen Mitteln
unterstützt.
Es ist ein dem Ingenieurbau zugeordnetes
Projekt welches dem Bergrecht unterliegt.
Die Rekultivierungsarbeiten haben den
Zweck, die Gefahren für Umwelt und die
Gesundheit der Menschen, die von diesen
tailings ausgehen, dauerhaft zu
beseitigen.
Für die technische Rekultivierung werden
verschiedene Substrate und Materialien
benötigt, wobei die Herstellung dieser
Substrate nach einer genehmigten und
zweckbestimmten Rezeptur durchgeführt
wird. Alle bei der Rekultivierung
verwendeten Substratprodukte sind
zertifiziert.
Bei den unterschiedlichen Komponenten,
aus welchen sich das Rekultivierungs-material
zusammensetzt, handelt es sich auch um
entsprechend geeignete und durch die
zuständigen Behörden genehmigte
Abfallarten. Diese Abfälle können
organischen (z.B. Gummi) oder
mineralischen Ursprungs sein (z.B. Gips,
Gießereialtsand, Split), immer Abhängig
davon, wo das aus diesen Abfällen
hergestellte Substrat zum Einsatz kommt.
Aufgrund der kurz geschilderten
Rahmenbedingungen sind wir in der Lage,
unseren Kunden eine kostengünstige und
weit in die Zukunft reichende
Verwertungs-möglichkeit für bestimmte
Abfallarten mit spezifischen
Eigenschaften zu bieten.
Als geeignete Komponente bei der
Herstellung der Rekultivierungssubstrate
kommen die folgenden Abfallarten in
Frage:
a) Alt- und Neugummi (Reifen,
Transportbänder, Baggerketten)
b) Sande und mineralische Abfälle aus
verschiedenen Verfahren
c) Aschen und Schlacken aus thermischen
Prozessen
Alle, im Rahmen der Rekultivierung
verwertbaren Abfälle müssen die
Eluatgrenzwerte, welche durch die
nationale Legislative (Anhang 2, Tabelle
2.1 Spalte IIa der VO 294/2005)
festgelegt sind, einhalten und sofern
sie nicht auf der „grünen Liste“
aufgeführt sind, muss ein aufwendiges
Notifizierungsverfahren durchgeführt
werden.
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