3.2. Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU unterliegt einem relativ strengen und nicht leicht durchzuführenden verwaltungstechnischen Verfahren. Dieses Verfahren nennt man das Notifizierungsverfahren. Der rechtliche Rahmen dieses bürokratischen Procedere ist in der aktuellen Verordnung 1013/2006 EU festgelegt.

Es ist ein komplizierter und aufwändiger, administrativer Vorgang der viele Unwägbarkeiten, Hemmnisse und Stolpersteine beinhaltet.

Unser Büro hat sich auf die grenzüberschreitende Abfallverbringung in die Tschechische Republik und der Slowakei spezialisiert.

In beiden Ländern verbietet das jeweilige nationale Gesetz den Import/Export von Abfällen zur Beseitigung. Es können demzufolge nur Abfälle zur Verwertung in diese Länder verbracht werden.

Für die Verbringung sind im Grundsatz zwei verschiedene Verfahren zwingend vorgesehen. Die Abfallnummern, die gemäß der VO 1013/2006, Anlage V Liste B als grün gelistet aufgeführt sind, ist das Verfahren gem. Artikel 18 anzuwenden. Die Abfälle, die in der Anlage V Liste A gelistet sind - gelbe Liste - oder weder in der grünen noch in der gelben Liste aufgeführt werden, also nicht gelistet sind, ist das Verfahren gem. Artikel 3 durchzuführen, also zu Notifizieren.

Aufgrund der langjährigen Kenntnis der Eigenheiten des Tschechischen und Slowakischen Marktes und nicht zuletzt auch wegen der sehr guten und vielfältigen Kontakte sind wir in der Lage, für eine optimale und günstige Lösung ihres Abfallproblems zu sorgen.

Selbstverständlich ausschließlich unter der Wahrung aller geltenden legislativen Rahmenbedingungen, sowohl der nationalen Gesetzgebung als auch der EU Regelungen.

Aus den angeführten Gründen bieten wir als Dienstleistung an:

  • Unterstützung bei der Durchführung der Notifizierung und der Erstellung der erforderlichen Begleitdokumente bei grün gelisteten Abfällen
     

  • Hilfe bei der Abwicklung der logistischen Projektdurchführung vom Abfallverursacher zum Verwerter
     

  • Behörden-, Genehmigung,- und Transportmanagement
     

  • Hilfe und Beratung von Firmenkonsortien bei der Durchführung von komplexen Umwelt- und Sanierungsprojekten
     

  • Anbahnen von Kontakten mit Firmen, Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Ärzten und Rechtsanwälten

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Diplombiologe
Dr. rer.nat. Viktor Pirkl
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